

TattooDrive Berlin
AGB´s von TattooDrive Berlin
Enrico Bugenhagen & Marcel Lembke GbR
Allgemeine Geschäftsbedingung. Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden.
Für alle Leistungen von TattooDrive an Kunden (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
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Wir behalten uns das Recht vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
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Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und auch Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird der Tätowierer ggfs. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.
§ 1 Allgemein:
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Wir tätowieren Kunden erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Zum Tätowieren von Kunden die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben benötigen wir eine Einverständniserklärung sowie eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten.
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Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten beim ersten Termin ist wünschenswert aber nicht zwingend notwendig.
§ 2 Geschäftszeiten:
Unsere allgemeinen Geschäftszeiten sind
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Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Samstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
§ 3 Pflichten von TattooDrive:
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Wir informieren jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung seines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach dem Tätowieren ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
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Wir verwenden ausschließlich neue Nadeln und sterilisiertes Maschinen-Zubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel. Des weiteren nutzen wir nur Farben die in Deutschland zugelassen sind.
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Der Kunde wird während der gesamten Sitzung immer über jeden Arbeitsschritt informiert.
§ 4 Pflichten des Kunden:
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24 Stunden vor dem Tattootermin solltet der Kunde keinen Tee, Kaffee oder Getränke mit Kohlensäure getrunken haben, da die Inhaltsstoffe dieser Getränke die Blutgefäße erweitern lässt und man dadurch beim Tätowieren stark bluten könnte und somit die Farbe nicht richtig in die Haut gebracht werden kann. Stattdessen empfehlen wir stilles Wasser oder Saft.
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Wir tätowieren keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
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Der Kunde darf min. 24 Stunden vor dem Tattootermin, keinen Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben, da dadurch dieselben Nebenwirkungen auftreten können wie die, die wir schon bei Punkt 1 beschrieben haben.
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Sollte der Kunde sich nicht daran halten wird der Tattootermin vor Ort abgebrochen und wir behalten uns das Recht vor die Materialkosten sowie weitere entstandene Kosten einzubehalten.
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Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
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Sollte dieses nicht passieren übernehmen wir keinerlei Haftung für Folgeschäden.
§ 5 Preise:
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Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und kann auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen. Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle, eventuellen Veränderungen und technischem Grad des Motives.
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Ab einem Tattoowert von 100 € ist das Nachstechen für ein halbes Jahr inklusive. Dieses beginnt bei mehreren Sitzungen bei der ersten Sitzung siehe §14 Abs.7.
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Tattoos deren Wert geringer als 100 € sind, haben kein Nachstechen inklusive.
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Der Tattoopreis ist ein Festpreis der an einem festen Motiv mit festen Sitzungen gekoppelt ist.
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Verändert sich das Motiv oder die Anzahl der Sitzungen können Zusatzkosten entstehen.
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Nachstechtermine sind innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen, nach diesem halben Jahr ist das Nachstechen anteilig zu bezahlen, dabei gehen wir von dem Ursprünglichen Tattoopreis aus.
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Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6 -8 Wochen dem Tätowierer zu zeigen.
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Sollte es wiederholt auftreten das sich ein Kunde mehrere Zeichnungen anfertigen lässt sich diese aber nicht stechen lässt, obwohl er sie als "GUT" befunden hat, behalten wir uns das Recht vor diese Zeichnungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
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Zu unseren Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives, sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller Zeichnungen für den Kunden. Im Normalfall sind diese Leistungen bereits im Tattoo-Preis enthalten, in speziellen Fällen wie bei § 6 Punkt 10 beschrieben, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt. Wobei die Beratung pro angefangene Stunde abgerechnet wird.
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Alle Preise sind inkl. MwSt.
§ 6 Terminabsprache und Bestätigung:
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Termine müssen mindestens 3 Tage vor dem Termintag ausgemacht werden, da wir bei jedem Kunden auf eine Anzahlung bestehen und die sollte natürlich vor dem vereinbarten Termin bei uns eingegangen sein.
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Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von ca. 20 % des Endpreises, die mit dem Endpreis am Termintag verrechnet wird.
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Nach absenden des Auftragsformulars erhält der Kunde eine E-Mail mit der Auftragsbestätigung und eine Rechnung der zu leistende Anzahlung und den Bankdaten.
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Erst nach Erhalt der Zahlung per Banküberweisung wird der Termin von uns bestätigt.
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Die Anzahlung muss spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss bei uns eingegangen sein, ansonsten stornieren wir den Auftrag. Sollte in diesem Fall kein wichtiger Grund vorgelegt werden warum die Anzahlung nicht eingegangen ist, so behalten wir uns das Recht vor eine weitere Anfrage abzulehnen.
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Wenn die geleistete Anzahlung bei uns eingegangen ist und der Termin danach abgesagt wird, zahlen wir die Anzahlung nicht wieder aus sondern gilt weiterhin als Anzahlung für das Tattoo für einen neuen Termin. Oder bei einem Storno wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung verrechnet.
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Wird ein bestätigter Termin nicht spätestens 2 Tage vorher abgesagt, verfällt die Anzahlung ganz, da wir den Termin dann nicht mehr neu belegen können. Des weiteren wird bei einer erneuten Terminabsprache für das selbe Tattoo die bereits geleistete Anzahlung für den ersten Termin nicht verrechnet.
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Der Restbetrag ist am Tattootag in Bar fällig und vor Beginn der Arbeit zu bezahlen. Ratenzahlung kann nur bei Tattoos vereinbart werden, wenn mehrere Sitzungen für dieses benötigt werden.
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Wenn wir auf eine Anzahlung aus welchen Gründen auch immer Verzichten und der Termin nicht spätestens 4 Tage vor dem eigentlichen Termin abgesagt wird, behalten wir uns das Recht vor die bis dahin entstandenen Kosten, in der Regel 50% des Tattoo-Preises, schriftlich ein zu fordern.
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Sollte es zu Problemen mit dem Kunden kommen, diese können beispielsweise Unzuverlässigkeit, Beleidigung oder ähnliches sein, die aus unserer Sicht nicht zu lösen sind, werden wir falls bereits ein Termin ausgemacht wurde diesen stornieren und behalten uns das Recht vor die Anfertigung einer speziellen Zeichnung sowie die Beratung dem Kunden in Rechnung stellen.
§ 7 Der Termin
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Wir bitten darum das jeder Kunde der einen Termin bei uns hat zu seinem Termin pünktlich zu erscheint.
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Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein Bitten wir darum das wir rechtzeitig darüber Bescheid bekommen das sich der Kunde verspätet.
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Bekommen wir keine Info das sich der Kunde verspätet geben wir jedem Kunden maximal eine halbe Stunde Zeit doch zu dem vereinbarten Termin zu kommen. Sollte dieses dann nicht passieren gilt der Termin als erledigt. Bei einem späteren Eintreffen des Kunden werden wir diesen an dem Tag wieder nach Hause schicken.
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Ein gewisses Maß an Hygiene setzen wir voraus. Da Ihr sicherlich auch keinen unsauberen Tätowierer haben möchtet und wir natürlich auch keine unsauberen Kunden haben möchten.
§ 8 Begleitung zum Termin
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Jeder Kunde hat das Recht eine Begleitperson zu seinem Termin mitzubringen.
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Wenn der Kunde gerne mehr als eine Begleitperson mitbringen möchte müssen wir dieses im Vorfeld wissen und dem dann auch zustimmen.
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Kinder sind grundsätzlich nicht zum Termin mit zu bringen.
§ 9 Zahlungsrückstände
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Bei Zahlungsrückständen behalten wir vor dem Kunden anzumahnen, bei jeder Mahnung berechnen wir einen Verzugszins von 8 % zum offenen Betrag.
§ 10 Aktionen:
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Neu erstellte Aktionen (Bsp. 25% Rabatt oder ähnliche) können nachträglich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden.
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Aktionen und Gutscheine sind nicht kombinierbar.
§ 11 Gutscheine:
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Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
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Gutscheine mit einem Gutscheincode müssen im Auftragsformular angegeben werden, da diese sonst nicht für das Motiv berücksichtigt werden können.
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Pro Termin kann nur ein Gutschein eingelöst werden, außer es sind Geschenkgutscheine, von diesen können auch mehrere pro Termin eingelöst werden.
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Gutscheine ohne Gutscheincode müssen zum Termin mitgebracht werden, sonst können sie nicht eingelöst werden.
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Gutscheine sind nicht übertragbar.
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Gutscheine jeglicher Art können nur für Tattoos eingelöst werden und die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre beginnend ab Kaufdatum.
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Eingelöste Gutscheine verfallen, wenn ein Termin bei dem diese eingelöst wurden zu spät abgesagt wird siehe §6 Abs. 7.
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"Werbe einen Freund" Gutscheine können nach dem sie eingelöst wurden und der Termin storniert wurde nicht erneut eingelöst werden.
§ 12 Bildrechte:
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Die Motive werden fast ausschließlich selbst entworfen, außer der Kunde wünscht ein ganz spezielles Motiv dessen Vorlage er bereits besorgt hat.
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Selbstgezeichnete Vorlagen sind Eigentum von TattooDrive und dürfen nur nach Absprache weiterverwendet oder mitgenommen werden.
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Wenn wir das Motiv auf der Haut des Kunden fertig gestellt haben, schießen wir davon vor Ort ein Bild, dieses nutzen wir zu Werbezwecke auf Facebook und ähnlichen Seiten auf denen wir vertreten sind. Der Kunde verzichtet mit der Zustimmung der AGB´s auf die Rechte dieses Bildes.
§ 13 Pflege des Tattoos:
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Eine genaue Pflegeanleitung bekommt der Kunde von uns am Termintag mit nach Hause. Bei klicken auf dem nachfolgenden Link kann man sich die Pflegeanleitung auch bereits Online angesehen. Hier Klicken
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Jeder Kunde bekommt neben einer Pflegeanleitung auch ein Pflegeprodukt mit nach Hause.
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Das Pflegeprodukt ist ab einem Tattoo-Wert von 120€ im Preis inklusive.
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Die Menge des Pflegeprodukts was der Kunde von uns erhält ist immer gleich und richtet sich nicht nach Art oder Größe des jeweiligen Tattoos.
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Das bedeutet auch das das Pflegeprodukt nicht bei jedem Kunden bis zur Vollständigen Abheilung reichen wird. Da jeder Kunde auch einen anderen Hauttyp hat. Ein Mehrbedarf kann jeder Kunde bei uns kostenpflichtig erwerben.
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Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder anderen Fehlern des Kunden.
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Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Zur Vermeidung gehört eine richtige Pflege der Wunde.
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Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung ärztlich behandelt werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen NICHT die Kosten.
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Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist „Blowout“.
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Bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich wie bei Tinte auf dem Löschpapier „verläuft“.
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Das ist grundsätzlich nie auszuschließen und bindet sich schlicht im Bindegewebe, dem Tätowierer ist es nicht möglich, dieses Risiko im Vorfeld auszuschließen.
§ 14 Das Nachstechen
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Das Nachstechen ist eine Leistung, die wir dem Kunden geben um eventuelle Mängel an seinem Tattoo ausbessern zu können.
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Das Nachstechen ist im Preis wie bei §5 beschrieben inkl. und somit innerhalb eines halben Jahres für den Kunden KOSTENLOS.
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Diese Garantie erlischt jedoch wenn offensichtlich ist, das die Tätowierung nicht einwandfrei gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt genutzt wurde als von uns verschrieben und dadurch beispielsweise Farbverlust entstanden ist.
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Sie erlischt auch wenn der Kunde einen Termin zum Nachstechen hat diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt.
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Wenn das kostenlose Nachstechen erloschen ist bieten wir jedem Kunden die Möglichkeit es trotzdem bei uns Nachstechen zu lassen, bei diesem Nachstechen muss der Kunde aber anteilig für das Nachstechen zahlen.
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Der Preis für das für dieses Nachstechen setzt sich wie folgt zusammen: 30 % vom Gesamtbetrag des Tattoos was nachgestochen werden soll.
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Das halbe Jahr Nachstechzeit beginnt bei mehreren Sitzungen bei der ersten Sitzung um zu verhindern das Termine unnötig herausgezerrt werden und das Nachstechen dann von der ersten Sitzung zu weit entfernt ist, was wiederum bedeuten würde das wir dann nicht Mängel sondern Verschleißerscheinungen Nachstechen was nicht Sinn und Zeck des Nachstechens ist.
§ 15 Die Fertigstellung des Tattoos
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Bei vielen Tattoos sind mehrere Sitzungen von Nöten weil das Motiv einfach zu Groß oder zu aufwändig ist, dies Kalkulieren wir natürlich mit ein und auch bei mehreren Sitzungen muss der Kunde nicht mehr Zahlen als ausgemacht.
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Dies gilt nicht wenn der Kunde eine Sitzung abbricht oder unvorhergesehene Faktoren in Kraft treten (Beisp. der Kunde blutet stark oder die Schmerzen des Kunden sind zu stark)und deswegen eine zusätzliche Sitzung benötigt. Hier wird dann bei der weiteren nicht geplanten Sitzung ein Sitzungspreis in Höhe von 60 € verlangt.
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Bei mehreren Sitzungen müssen wir darauf bestehen das pro Monat mindestens eine Sitzung stattfindet.
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Sollte der Kunden sich für die Fertigstellung seines Tattoos mehr als 3 Monate Zeit lassen müssen wir Ihm die überschrittene Zeit von der Zeit fürs Nachstechen abziehen.
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Wenn keine Nachstechzeit mehr übrig ist die abgezogen werden kann muss sich der Kunde darauf einstellen das evtl. für alle weiteren Sitzungen Zusatzskosten anfallen können.
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Bei Kunden die in Sitzungen Zahlen ist es besonders wichtig das das Tattoo innerhalb der 3 Monate fertig gestellt wird. Da wir keine Haftung dafür übernehmen können wenn Zusatzkosten durchsteigende Preise entstehen.
§ 16 Datenschutz
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Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. TattooDrive verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.
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Hier finden sie einen Link zu unserer Datenschutzerklärung. Hier Klicken
§ 17 Haftungsausschluss
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§ 18 Newsletter
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Es gibt zwei Möglichkeiten einen Newsletter zu abonnieren.
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Es werden maximal drei Newsletter pro Monat versendet.
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Wenn du den Newsletter von uns nicht mehr abonnieren möchtest, schicke uns einfach eine Nachricht. Wir nehmen dich dann aus dem Verteiler raus. Eine Profil Löschung ist dazu nicht nötig.
Der Kunde erklärt sich bei setzen des Häkchens in Auftragsformular mit den AGB’s einverstanden, des weiteren gilt das Absenden des Auftragsformulars als verbindlich und stellt somit ein Vertragsabschluss dar.
Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen TattooDrive, den Tätowierer sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.
Stand vom 18.02.2022





